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Warum Sie für eine Eheschließung in den VAE eine Vollmacht brauchen können

Kann ein Vormund oder ein Ehepartner bei einer Eheschließung in den VAE nicht anwesend sein, kann eine andere Person per Vollmacht für ihn handeln, sofern das Gericht dies zulässt. Hier erfahren Sie, wann sie nötig ist und wie Sie sie vorbereiten.

Warum sich die Frage stellt

Expats jeder Staatsangehörigkeit und Religion können in den VAE heiraten, und in Emiraten wie Dubai und Abu Dhabi haben Sie die Wahl zwischen einer Ehe nach der Scharia, der sogenannten Nikah, und einer Zivilehe. Für jeden Weg gelten eigene Voraussetzungen, und manche davon betreffen Personen, die am Tag selbst möglicherweise nicht anwesend sein können, weil sie im Ausland leben, auf Reisen sind oder andere Verpflichtungen haben. Eine Heiratsvollmacht kann hier helfen, indem sie eine namentlich benannte Person ermächtigt, bestimmte Schritte für die abwesende Partei zu erledigen – sofern das Gericht oder die Behörde eine Vertretung akzeptiert.

Die Rolle des Vormunds bei einer Ehe nach der Scharia

Bei einer Ehe nach der Scharia wird erwartet, dass der Vormund der Braut, der sogenannte Wali und in der Regel ihr Vater, anwesend ist und seine Zustimmung erteilt, denn dies ist eine Voraussetzung für die Eheschließung. Kann er nicht dabei sein, kann er eine Vollmacht unterzeichnen und damit jemanden bestimmen, der an seine Stelle tritt; sie bestätigt, dass er von der Ehe weiß und ihr trotz seiner Abwesenheit zustimmt. Das Gericht legt fest, welche Voraussetzungen der Vertreter erfüllen muss; klären Sie daher vor dem Entwurf der Vollmacht, ob die vorgesehene Person infrage kommt. Bei einer Zivilehe, die nicht religiös ist und sich vor allem an nicht-muslimische Einwohner und Besucher richtet, muss der Vormund nicht anwesend sein.

Arten der Heiratsvollmacht

Eine Heiratsvollmacht ist ein eng gefasstes Dokument, das sich deutlich von einer Generalvollmacht unterscheidet, und verleiht über die darin beschriebene Rolle hinaus keine weiteren finanziellen oder rechtlichen Befugnisse. Die Formulierung hängt davon ab, wer sie erteilt. Klären Sie daher von Anfang an, ob der Vollmachtgeber ein Vormund oder einer der Ehepartner ist. Bei Trauungen nach der Scharia in Dubai wird in der Regel erwartet, dass Braut und Bräutigam persönlich erscheinen. Fragen Sie daher beim Gericht oder beim Standesbeamten nach, bevor Sie sich für einen Ehepartner auf eine Vollmacht verlassen.

  • Vollmacht des Vormunds: Der Wali überträgt seine rechtliche Rolle bei der Eheschließung auf eine andere Person
  • Vollmacht eines Ehepartners: Ein Ehemann oder eine Ehefrau ermächtigt jemanden, die Formalitäten der Eheschließung für ihn oder sie zu erledigen, soweit die Behörde dies zulässt
  • In beiden Fällen darf der Bevollmächtigte nur das tun, was das Dokument ausdrücklich erlaubt, während sich die Befugnis des Vormunds selbst unmittelbar aus dem Gesetz ergibt

Die Vollmacht in den VAE oder im Ausland unterzeichnen

Wo sich der Vollmachtgeber bei der Unterzeichnung aufhält, entscheidet darüber, welcher Weg gilt. Jede Heiratsvollmacht muss notariell beglaubigt werden, und ein Dokument, das nicht auf Arabisch verfasst ist, muss juristisch übersetzt werden, bevor es in den VAE verwendet werden kann.

  • In den VAE: vor einem Notar unterzeichnen, zum Beispiel bei den Dubai Courts, oder die Online-Notardienste der Dubai Courts, des Abu Dhabi Judicial Department oder des Justizministeriums nutzen
  • Im Ausland: die Vollmacht in Ihrem Wohnsitzland notariell beglaubigen und von den zuständigen örtlichen Behörden legalisieren lassen
  • Im Ausland: die Beglaubigung durch die dortige Botschaft der VAE einholen
  • Im Ausland: nach Eingang des Dokuments in den VAE die Beglaubigung durch das Außenministerium abschließen
  • In jedem Fall: eine beglaubigte arabische Übersetzung veranlassen, wenn die Vollmacht in einer anderen Sprache verfasst ist

Diese Unterlagen sollten Sie zusammenstellen

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Emirat und Art der Ehe. Klären Sie sie daher mit dem zuständigen Gericht, bevor Sie beginnen. Für die Vollmacht selbst werden in der Regel folgende Unterlagen verlangt.

  • Gültige Reisepässe aller genannten Personen, bei Einwohnern der VAE zusätzlich die Emirates IDs
  • Vollständige Angaben zum Bevollmächtigten und zu beiden Ehepartnern, wie sie im Dokument erscheinen sollen
  • Ein Nachweis der Vormundschaft, wenn die Vollmacht von einem Wali erteilt wird
  • Beglaubigte und übersetzte Kopien aller im Ausland ausgestellten Dokumente

Weitere Voraussetzungen einer Ehe nach der Scharia

Die Vollmacht ist nur ein Teil der Akte für eine Ehe nach der Scharia in Dubai. Paare benötigen in der Regel außerdem eine Bescheinigung über die voreheliche medizinische Untersuchung, ausgestellt von einer zugelassenen Gesundheitseinrichtung in den VAE, sowie Zeugen, die die Anforderungen des Gerichts erfüllen. Eine geschiedene Braut legt ihre Scheidungsurkunde vor, eine verwitwete Braut die Sterbeurkunde ihres verstorbenen Ehemanns, jeweils beglaubigt und übersetzt, wenn sie im Ausland ausgestellt wurden. Ist der Vater der Braut verstorben oder nicht verfügbar, entscheidet das Gericht, wer als ihr Vormund handeln darf, und in manchen Fällen sind zusätzliche Dokumente erforderlich, etwa eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Botschaft.

Tipps gegen Verzögerungen

Die meisten Ablehnungen gehen auf kleine, leicht vermeidbare Fehler zurück. Prüfen Sie den Entwurf daher sorgfältig, bevor jemand unterschreibt. Einige einfache Prüfungen sparen Ihnen Zeit bei Gericht.

  • Beschreiben Sie die erteilten Befugnisse genau und bezeichnen Sie jede Partei eindeutig
  • Achten Sie darauf, dass Namen und Ausweisnummern genau mit den Reisepässen übereinstimmen
  • Planen Sie zusätzliche Zeit ein, wenn die Vollmacht im Ausland unterzeichnet wird, denn an der Beglaubigung sind mehrere Stellen beteiligt
  • Bringen Sie die endgültige Vollmacht zusammen mit dem regulären Antrag auf Eheschließung zum Gericht oder zum zugelassenen Standesbeamten

Wie wir Ihnen helfen können

Wir entwerfen Ihre Heiratsvollmacht mit der richtigen Formulierung für einen Vormund oder Ehepartner. Außerdem begleiten wir Sie durch notarielle Beglaubigung, Übersetzung und Beglaubigung – ob Sie in den VAE oder im Ausland unterschreiben.

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