Erstellung, Übersetzung und notarielle Beglaubigung von Vollmachten in den VAE+971 56 655 6645
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FAQ

Häufig gestellte
Fragen.

Antworten auf die Fragen, die wir zu unseren Vollmachtsleistungen am häufigsten hören. Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns einfach.

01Erste Schritte

Was kostet eine Vollmacht?

Jede Vollmachtsart gibt es ab 499 AED. Der Endpreis hängt von der gewünschten Leistung ab, etwa von der Art der Vollmacht und davon, ob die notarielle Beglaubigung enthalten ist – kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Welche Angaben sollte eine Vollmacht enthalten?

Entscheidend sind die Angaben dazu, wer Vollmachtgeber und wer Bevollmächtigter ist, welche Befugnisse genau übertragen werden und welcher Art die erteilte Vertretungsmacht ist. Wir helfen Ihnen, diese Punkte im Entwurf klar festzuhalten.

Kann eine Vollmacht mehrere Bevollmächtigte benennen?

In manchen Rechtsordnungen ja. Ein Dokument kann mehrere Bevollmächtigte mit jeweils festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten ernennen, und Sie können bestimmen, ob sie gemeinsam oder einzeln handeln. Wir klären, was in Ihrem Fall zulässig ist.

Wie lange dauert die Erstellung einer Vollmacht?

Die meisten Entwürfe sind innerhalb eines Werktages fertig, sobald uns Ihre Angaben und Unterlagen vorliegen.

Ist die Anzahl der Änderungen an meinem Entwurf begrenzt?

Nein. Sie können Änderungen an Ihrem Vollmachtsentwurf ohne Aufpreis beliebig oft anfordern, damit die Formulierung vor der Unterschrift genau stimmt.

02Notarielle Beglaubigung und Gültigkeit

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Vollmacht in den VAE notariell beglaubigen zu lassen?

Es gibt zwei: vor Ort bei einem Notar oder elektronisch, wobei Ihre Identität per Videoanruf geprüft wird. Wir unterstützen Sie bei beiden Wegen und klären, welcher für Ihre Vollmacht geeignet ist.

Wie wird eine Vollmacht in Dubai unterzeichnet und notariell beglaubigt?

Sie unterzeichnen die Vollmacht vor einem Notar, der ihre Echtheit bestätigt. In den meisten Fällen benötigen Sie nur einen gültigen Reisepass oder Ihre Emirates ID; für manche Vollmachtsarten sind jedoch weitere Unterlagen nötig, und die Anforderungen können je nach Rechtsordnung variieren. Wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall gilt.

Wie stelle ich die Echtheit einer Vollmacht sicher?

Die Echtheit ergibt sich daraus, dass Sie die Vollmacht notariell beglaubigen lassen, die richtigen Nachweise beifügen und die gesetzlichen Verfahren der Rechtsordnung einhalten, in der sie verwendet werden soll.

Gilt eine in einem Emirat erstellte Vollmacht auch für Vermögenswerte in einem anderen Emirat?

Ja. Jede von uns erstellte Vollmacht gilt in allen sieben Emiraten und kann daher auch Vermögenswerte abdecken, die in einem anderen Emirat registriert sind als dem, in dem sie erstellt wurde.

Kann ich eine Vollmacht nach ihrer Ausstellung widerrufen?

Ja. In den meisten Fällen kann der Vollmachtgeber eine Vollmacht widerrufen, in der Regel durch einen notariell beglaubigten Widerruf – auch dieses Dokument erstellen wir gerne für Sie. Die Regeln können sich je nach Rechtsordnung unterscheiden.

Kann ich meine Vollmacht auch außerhalb der VAE verwenden?

Das hängt von den Regeln und gesetzlichen Verfahren des Landes ab, in dem Sie sie verwenden möchten. Damit die Vollmacht dort anerkannt wird, kann eine Apostille oder Legalisierung erforderlich sein.

Wie bleibt meine Vollmacht dauerhaft wirksam?

Prüfen Sie sie regelmäßig und aktualisieren Sie sie bei Bedarf, damit sie mit Veränderungen Ihrer Lebensumstände und der Rechtslage Schritt hält.

03Wohnsitz und Voraussetzungen

Können Nicht-Einwohner eine Vollmacht für die VAE erstellen?

Ja. Sie müssen nicht in den VAE wohnen, um eine Vollmacht zu erteilen. Nicht-Einwohner können eine Vollmacht in den VAE unterzeichnen – wo möglich auch online – oder im Ausland unterzeichnen und sie anschließend für die Verwendung in den VAE legalisieren lassen.

Darf mein Bevollmächtigter außerhalb der VAE leben?

Ja. Ihr Bevollmächtigter muss nicht in den VAE wohnen, allerdings ist es meist praktischer, jemanden zu wählen, der Termine in den VAE wahrnehmen kann.

Wie alt müssen Vollmachtgeber und Bevollmächtigte mindestens sein?

Als Vollmachtgeber müssen Sie in der Regel mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein, um eine Vollmacht erteilen zu können; dasselbe gilt für die Person, die Sie zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen. Je nach Rechtsgeschäft und zuständiger Behörde können zusätzliche Anforderungen gelten.

Ich verlasse die VAE endgültig. Kann jemand anderes mein Auto verkaufen?

Ja. Erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Fahrzeugvollmacht – dann kann sie den Verkauf Ihres Autos abwickeln, nachdem Sie ausgereist sind.

Kann ich eine im Ausland unterzeichnete Vollmacht in den VAE verwenden?

In der Regel ja, sobald sie im Unterzeichnungsland notariell beglaubigt und legalisiert sowie vom Außenministerium der VAE beglaubigt wurde.

Los geht’s

Ihre Vollmacht.
Erledigt.

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