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Reiseeinverständniserklärungen für Kinder in den VAE: Wann und wie Sie eine erhalten

Verlässt Ihr Kind die VAE ohne beide Elternteile, kann eine Einverständniserklärung Probleme beim Check-in verhindern. Erfahren Sie, wann sie nötig ist, was darin stehen sollte und wann Sie sie notariell beglaubigen lassen sollten.

Wozu eine Einverständniserklärung dient

Die Einverständniserklärung ist eine unterschriebene Erklärung, mit der ein zurückbleibender Elternteil oder Vormund einem Minderjährigen unter 18 Jahren erlaubt, ohne ihn zu reisen. Sie nennt das Kind, den begleitenden Erwachsenen, das Reiseziel und die Reisedaten. Die Erklärung zeigt dem Personal der Fluggesellschaft und den Einwanderungsbeamten, dass die Person, die rechtlich für das Kind verantwortlich ist, von der Reise weiß und ihr zustimmt. Das hilft besonders, wenn Kind und Begleitperson unterschiedliche Nachnamen tragen.

Reisen, bei denen Sie wahrscheinlich danach gefragt werden

Am wichtigsten ist die Erklärung, wenn ein Kind nicht mit beiden Elternteilen gemeinsam reist. In diesen Situationen bereiten Familien in den VAE am häufigsten eine vor.

  • Ihr Kind fliegt nur mit einem Elternteil
  • Ein Großelternteil, eine Tante, ein Onkel oder ein älteres Geschwisterkind nimmt das Kind mit ins Ausland
  • Eine Nanny, ein Fahrer, ein Freund der Familie oder eine andere nicht verwandte Person begleitet das Kind
  • Das Kind nimmt an einer Klassenfahrt oder Sportreise unter Aufsicht von Lehrkräften teil
  • Das Kind fliegt allein; in diesem Fall gelten zusätzlich die eigenen Formulare der Fluggesellschaft für allein reisende Minderjährige

Ist sie Pflicht?

Die Auskünfte dazu gehen auseinander, und es gibt keine einheitliche Regel, die jede Ausreise aus den VAE abdeckt. Ob eine Erklärung verlangt wird, hängt in der Regel von den Einreisebestimmungen des Landes ab, das Ihr Kind besucht, von den eigenen Richtlinien der Fluggesellschaft und von den Grenzbeamten am jeweiligen Tag; manche Länder sind bei Minderjährigen, die nur mit einem Elternteil einreisen, sehr streng. Da sich diese Regeln ändern, prüfen Sie vor der Buchung die Anforderungen Ihres Reiseziels und Ihrer Fluggesellschaft und betrachten Sie die Erklärung als sinnvolle Vorsichtsmaßnahme für jede internationale Reise, die Ihr Kind ohne beide Elternteile antritt.

Was in der Erklärung stehen sollte

Eine konkrete Erklärung wird weit seltener infrage gestellt als eine offen formulierte. Nennen Sie daher Land, Reisedaten und Begleitperson, statt eine allgemeine Erlaubnis zu erteilen. Unternimmt ein Kind mehr als eine Reise, klären Sie bei der zuständigen Behörde, ob eine einzige Erklärung alle Reisen abdecken kann, statt einfach davon auszugehen.

  • Ihr vollständiger Name, Ihre Reisepass- oder Ausweisdaten und eine Telefonnummer
  • Der vollständige Name des Kindes genau wie im Reisepass sowie Reisepassnummer und Geburtsdatum
  • Wer die Begleitperson ist: vollständiger Name, Reisepassdaten und Verwandtschaftsverhältnis zum Kind
  • Reiseziel, Abreise- und Rückreisedatum
  • Der Reisezweck, zum Beispiel Urlaub, Verwandtenbesuch oder ein Schulausflug
  • Ihre ausdrückliche Erlaubnis und der Umfang der Verantwortung, die auf die Begleitperson übergeht
  • Wie Sie während der Abwesenheit des Kindes erreichbar sind, sowie die Unterschriften von Ihnen und der Begleitperson

Diese Unterlagen sollten Sie zusammen mit der Erklärung mitführen

Beamte möchten unter Umständen Nachweise sehen, die den Inhalt der Erklärung belegen. Führen Sie das Original zusammen mit digitalen Kopien mit, und beachten Sie, dass manche Behörden beglaubigte oder übersetzte Fassungen verlangen.

  • Der gültige Reisepass des Kindes
  • Kopien der Reisepässe beider Elternteile oder des Vormunds
  • Kopien der Emirates ID von Elternteilen, die in den VAE leben
  • Die Geburtsurkunde des Kindes, insbesondere bei unterschiedlichen Nachnamen
  • Eine etwaige Sorgerechts- oder Vormundschaftsentscheidung
  • Reisepass- und Visumdaten der Begleitperson

Notarielle Beglaubigung, Übersetzung und Beglaubigung

Manchen Fluggesellschaften und Reisezielen genügt ein einfaches unterschriebenes Schreiben mit einer Kopie Ihres Ausweises, während andere erwarten, dass ein Notar Ihre Unterschrift bestätigt. Eine notarielle Beglaubigung empfiehlt sich, wenn ein Elternteil reist und der andere zu Hause bleibt, wenn die Begleitperson nicht mit dem Kind verwandt ist, wenn die Eltern getrennt leben oder wenn eine Behörde sie verlangt; Sie können dafür den elektronischen Notardienst des Justizministeriums oder ein zugelassenes Notariat überall in den VAE nutzen. Wird die Erklärung im Ausland vorgelegt, sind unter Umständen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung und eine Legalisierung erforderlich, zuerst durch das Außenministerium der VAE und dann durch die Botschaft des Ziellandes, da die VAE in der Regel die Legalisierung statt des Apostille-Verfahrens anwenden.

Getrennt lebende Eltern und Eltern im Ausland

Wenn Sie getrennt leben oder geschieden sind, muss der sorgeberechtigte Elternteil unter Umständen die Sorgerechtsentscheidung zusammen mit der Einverständniserklärung vorlegen. Verweigert Ihr früherer Partner die Unterschrift oder ist er nicht erreichbar, ist eine Erklärung nicht möglich, und Sie müssen gegebenenfalls beim zuständigen Gericht Ihres Emirats eine Erlaubnis beantragen; prüfen Sie außerdem, ob gegen das Kind ein Reiseverbot besteht. Ein Elternteil im Ausland kann in der Regel in seinem Wohnsitzland unterschreiben und die Unterschrift dort bestätigen lassen, wobei anschließend eine Beglaubigung nötig sein kann, bevor die Erklärung akzeptiert wird.

  • Schreiben Sie jeden Namen genau so, wie er in den Reisepässen steht
  • Gleichen Sie die Daten in der Erklärung mit den Flugtickets ab
  • Beginnen Sie, sobald Ihre Flüge gebucht sind, denn notarielle Beglaubigung und Beglaubigung brauchen Zeit

Wie wir Ihnen helfen können

Wir erstellen eine Einverständniserklärung, die zur Reiseroute Ihres Kindes passt. Wenn Ihre Reise es erfordert, helfen wir Ihnen auch bei notarieller Beglaubigung, Übersetzung oder Beglaubigung.

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