Erstellung, Übersetzung und notarielle Beglaubigung von Vollmachten in den VAE+971 56 655 6645
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Geschäftsvollmacht

Vollmacht für den lokalen Partner in Dubai, VAE

Lassen Sie sich von Ihrem lokalen Partner förmlich bevollmächtigen, damit Sie als Investor das Tagesgeschäft des Unternehmens in Dubai oder an einem anderen Ort in den VAE leiten können.

  • Klare, transparente Preise
  • Englisch und Arabisch
  • Begleitung von A bis Z
So funktioniert es

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Sagen Sie uns, was Sie brauchen. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Minuten.

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Geschäftsvollmacht

Vollmacht für den lokalen Partner im Überblick

Eine Vollmacht für den lokalen Partner ermächtigt einen Vertreter, festgelegte Handlungen im Zusammenhang mit einer lokalen Partnerschaft oder Beteiligungsvereinbarung vorzunehmen, soweit zutreffend. Die Anforderungen hängen von der Geschäftstätigkeit, der Struktur und der Lizenzbehörde des Unternehmens ab, und die Vollmacht kann in Dubai oder jedem anderen Emirat verwendet werden.

Die damit erteilten Befugnisse ähneln weitgehend denen einer Unternehmens- oder Geschäftsführervollmacht und umfassen die laufende Geschäftsführung, Personal, Verträge und Lizenzverlängerungen. Sie kann auch die Übertragung von Anteilen zwischen lokalen Partnern ermöglichen. Die Vollmacht regelt, wer das Unternehmen führt, nicht, wem es gehört – die Beteiligungsverhältnisse bleiben also unverändert.

Klare Formulierungen schützen beide Seiten und vermeiden Missverständnisse mit Behörden und Banken. Da der lokale Partner die Vollmacht in der Regel widerrufen kann, empfehlen wir, sie durch eine sorgfältig formulierte Treuhand- oder Nebenvereinbarung abzusichern.

Befugnisse, die Sie übertragen können

  • Das Tagesgeschäft des Unternehmens führen
  • Mitarbeiter einstellen und entlassen
  • Das Unternehmen in Rechtsangelegenheiten vertreten
  • Verträge und Vereinbarungen unterzeichnen
  • Die Gewerbelizenz verlängern
  • Behördenanträge unterzeichnen
  • Arbeits- und Einwanderungsangelegenheiten regeln
  • Anteile zwischen lokalen Partnern übertragen

Transparente Preise

Pakete, die zu
Ihnen passen.

Einfache Festpreise ohne Überraschungen. Wählen Sie die Unterstützung, die zu Ihnen passt.

Standard
Beglaubigung vor Ort

Nur Entwurf

AED499
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Fertig innerhalb von 1 Werktag
  • Prüfung durch einen Experten vor der Unterschrift

*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.

Elite
Online-Beglaubigung

Online-Beglaubigung für Nicht-Einwohner

AED1,599
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Notarielle Online-Beglaubigung wird für Sie organisiert
  • Für 1 Vollmachtgeber ohne Wohnsitz in den VAE und 1 Bevollmächtigten
  • Inklusive 1 Vermögenswert (nur bei Spezialvollmachten)
  • Unbegrenzte Änderungen und Beratung, bis Ihre Vollmacht endgültig ist

Die angezeigten Preise sind Richtpreise und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung. Die Mehrwertsteuer sowie etwaige Behörden-, Notar- oder Gerichtsgebühren werden in Ihrem Angebot ausgewiesen.

Geschäftsbedingungen
  • Die Zahlung erfolgt vollständig vor Arbeitsbeginn.
  • Auf alle Gebühren fällt eine Mehrwertsteuer von 5 % an.
  • Bei Zahlung über einen Online-Zahlungslink kommt eine Bearbeitungsgebühr von 3 % hinzu.
  • Für jeden weiteren Vollmachtgeber berechnen wir 350 AED.
  • Für jeden weiteren Vermögenswert berechnen wir 350 AED.
  • Vollmachtgeber und Bevollmächtigte müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein; je nach Rechtsgeschäft können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die Preise gelten für Standardvollmachten. Für komplexe Fälle, zusätzliche Beteiligte und die Beglaubigung von im Ausland unterzeichneten Dokumenten erstellen wir ein gesondertes Angebot.

So funktioniert es

Vom ersten Anruf
bis zur Unterschrift.

In drei einfachen Schritten zu Ihrer Vollmacht in Dubai. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie beruhigt weitermachen können.

  1. 01Schritt 1

    Anliegen schildern

    Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und erhalten Sie ein individuelles Angebot.

  2. 02Schritt 2

    Entwurf & Übersetzung

    Ihr Dokument wird auf Englisch erstellt und ins Arabische übersetzt.

  3. 03Schritt 3

    Einfach beglaubigen

    Wir begleiten Sie bei der notariellen Beglaubigung – vor Ort oder sicher online.

Vollmacht für den lokalen Partner

Erforderliche Unterlagen

Die Anforderungen können je nach Fall variieren. Wir bestätigen die genaue Liste vor dem Entwurf.

  • Reisepasskopie des Vollmachtgebers (lokaler Partner)
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Vollmachtgebers, falls vorhanden
  • Reisepasskopie des Bevollmächtigten (Investor)
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Bevollmächtigten, falls vorhanden
  • Kopie der Gewerbelizenz
  • Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association, MoA)
  • Satzung (Articles of Association, AoA)

Los geht’s

Ihre Vollmacht.
Erledigt.

Sparen Sie sich die Wege zu Kanzleien: Erstellen Sie Ihre Vollmacht bequem von zu Hause, komplett online und zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Sagen Sie uns, was Sie brauchen – wir antworten innerhalb weniger Minuten.

Lieber telefonieren?+971 56 655 6645

Staatliche Stellen

Vorbereitet für die
Behörden, auf die es ankommt.

Wir unterstützen Sie bei Verfahren vor den folgenden Behörden und erstellen jedes Dokument nach deren Anforderungen.

  • Dubai Courts
  • Dubai Land Department
  • Roads and Transport Authority
  • Außenministerium der VAE
  • Justizministerium der VAE
  • Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung der VAE
  • Abu Dhabi Judicial Department
  • DIFC Courts
  • Dubai Police

Die Namen und Logos der Behörden gehören den jeweiligen Behörden. MakeMyPOA.com ist ein unabhängiger Dienstleister, der mit keiner staatlichen Stelle verbunden ist und von keiner staatlichen Stelle unterstützt oder empfohlen wird.

Vollmacht für den lokalen Partner

Ihre Fragen,
beantwortet.

Was ist eine Vollmacht für den lokalen Partner?

Es handelt sich um ein Rechtsdokument, mit dem der lokale Partner eines Unternehmens den Investor oder einen ausgewählten Vertreter ermächtigt, in seinem Namen festgelegte Handlungen vorzunehmen, sofern eine lokale Partnerschaft oder Beteiligungsvereinbarung besteht. So kann der Geschäftsbetrieb laufen, ohne dass der lokale Partner bei jedem Schritt benötigt wird.

Ist für Festlandunternehmen noch ein lokaler Partner erforderlich?

Nicht als pauschale Regel. Für die meisten Geschäftstätigkeiten auf dem Festland ist inzwischen eine ausländische Beteiligung von 100 % zulässig, während für bestimmte strategische oder regulierte Tätigkeiten weiterhin besondere Anforderungen an Beteiligung und Genehmigung gelten. Besteht eine lokale Partnerschaft, ermöglicht diese Vollmacht dem Investor, das Tagesgeschäft zu führen, ohne die Beteiligungsverhältnisse zu ändern.

Ist eine Vollmacht für den lokalen Partner rechtlich durchsetzbar?

Ja, sofern sie korrekt formuliert, von einem Notar in den VAE notariell beglaubigt und mit dem Recht der VAE vereinbar ist. Sie umfasst nur die Befugnis, das Unternehmen zu führen, und setzt die Beteiligungsrechte der Gesellschafter nicht außer Kraft.

Kann die Vollmacht die Einbindung des lokalen Sponsors verringern?

Ja. Sie kann festlegen, dass der Sponsor alle Entscheidungen dem ausländischen Partner überlässt – mit Ausnahme von Angelegenheiten, die rechtlich seine eigene Unterschrift oder die Zustimmung der Gesellschafter erfordern, etwa Anteilsübertragungen.

Reicht eine Vollmacht für den lokalen Partner aus, um einen ausländischen Investor zu schützen?

Für sich allein nicht immer. Sie ist eine gängige Lösung, sollte aber durch eine sorgfältig formulierte Treuhand- oder Nebenvereinbarung ergänzt werden, die die finanziellen und operativen Interessen des Investors schützt. Es wird dringend empfohlen, vorab rechtlichen Rat einzuholen.

Kann der lokale Partner die Vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit, es sei denn, eine verbindliche Vereinbarung hindert ihn daran, dies einseitig zu tun. Deshalb ist es so wichtig, ergänzende rechtliche Vereinbarungen zu treffen.

Braucht jedes Unternehmen eine Vollmacht für den lokalen Partner?

Nein. Das hängt von der Struktur des Unternehmens ab und davon, wo es lizenziert ist. Sie wird vor allem von Festlandunternehmen mit einem emiratischen lokalen Partner genutzt.

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