Nur Entwurf
- Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
- Fertig innerhalb von 1 Werktag
- Prüfung durch einen Experten vor der Unterschrift
*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.
Private Vollmacht
Bestimmen Sie einen Vertreter, der Nachlass- und Erbschaftsverfahren in den VAE übernimmt, damit Erben im Ausland nicht für jeden Schritt bei Gericht, Bank oder Register anreisen müssen.
Private Vollmacht
Wenn Sie gesetzlicher Erbe von Vermögenswerten in Dubai oder einem anderen Emirat sind, können Sie mit einer Erbschaftsvollmacht eine Person bestimmen, die sich für Sie um das Nachlassverfahren kümmert. Sie ist unerlässlich, wenn Sie außerhalb der VAE leben und einen Vertreter benötigen, der den Erbschein und den gerichtlichen Nachlassbeschluss erwirkt, bevor der Nachlass aufgeteilt werden kann.
Erbfälle können mehrere Behörden und zahlreiche Termine umfassen, und eine Vollmacht kann für einen oder mehrere Erben gelten. Wir gestalten sie passend zum Nachlass, zu den beteiligten Erben und zum zuständigen Gericht; die unten aufgeführten Befugnisse sind Beispiele und keine vollständige Liste.
Transparente Preise
Einfache Festpreise ohne Überraschungen. Wählen Sie die Unterstützung, die zu Ihnen passt.
Nur Entwurf
*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.
Online-Beglaubigung für Einwohner der VAE
Online-Beglaubigung für Nicht-Einwohner
Die angezeigten Preise sind Richtpreise und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung. Die Mehrwertsteuer sowie etwaige Behörden-, Notar- oder Gerichtsgebühren werden in Ihrem Angebot ausgewiesen.
Die Preise gelten für Standardvollmachten. Für komplexe Fälle, zusätzliche Beteiligte und die Beglaubigung von im Ausland unterzeichneten Dokumenten erstellen wir ein gesondertes Angebot.
So funktioniert es
In drei einfachen Schritten zu Ihrer Vollmacht in Dubai. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie beruhigt weitermachen können.
Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ihr Dokument wird auf Englisch erstellt und ins Arabische übersetzt.
Wir begleiten Sie bei der notariellen Beglaubigung – vor Ort oder sicher online.
Erbschaftsvollmacht
Die Anforderungen können je nach Fall variieren. Wir bestätigen die genaue Liste vor dem Entwurf.
Los geht’s
Sparen Sie sich die Wege zu Kanzleien: Erstellen Sie Ihre Vollmacht bequem von zu Hause, komplett online und zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Sagen Sie uns, was Sie brauchen – wir antworten innerhalb weniger Minuten.
Erbschaftsvollmacht
Es handelt sich um ein Rechtsdokument, mit dem eine Person Ihres Vertrauens – der Bevollmächtigte – in Erbschaftsangelegenheiten für einen gesetzlichen Erben handeln kann. Dazu können die Teilnahme an Gerichtsterminen, die Geltendmachung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, die Durchführung der Nachlassverteilung und der Umgang mit Behörden der VAE gehören.
In der Regel dann, wenn ein Erbe außerhalb der VAE lebt oder Erbschaftsangelegenheiten nicht persönlich regeln kann. Besonders nützlich ist sie in Verfahren vor den Scharia-Gerichten, den Zivilgerichten oder der Nachlassabteilung der Dubai Courts.
Ja, sofern die Vollmacht den Bevollmächtigten ausdrücklich zu Immobiliengeschäften ermächtigt, etwa dazu, die geerbte Immobilie registrieren zu lassen, zu verkaufen, zu übertragen oder zu verwalten. Unklar formulierte Vollmachten werden von Gerichten und Grundbuchämtern abgelehnt.
Ja, das ist zwingend vorgeschrieben. Eine in den VAE unterzeichnete Vollmacht muss von einem Notar in den VAE notariell beglaubigt werden; das ist auch online möglich. Eine im Ausland unterzeichnete Vollmacht muss zunächst im Unterzeichnungsland notariell beglaubigt, dann von der dortigen Botschaft der VAE beglaubigt, vom MOFA, dem Außenministerium der VAE, legalisiert und anschließend von einem in den VAE zugelassenen juristischen Übersetzer ins Arabische übersetzt werden.
Ja, und mehrere Erben können denselben Vertreter bestellen. Entweder wird jeder Erbe in einer gemeinsamen Vollmacht eindeutig als Vollmachtgeber benannt, oder jeder Erbe unterzeichnet eine eigene Vollmacht. Außerdem müssen die Befugnisse des Bevollmächtigten für jeden Vermögenswert und jede Handlung genau festgelegt sein, da Gerichte oder Behörden unklare Formulierungen ablehnen können.
Nein. Der Bevollmächtigte kann den Anteil eines Erben nicht festlegen und wird nicht Eigentümer der Vermögenswerte. Der Nachlass wird gemäß dem Erbschein aufgeteilt, den das Gericht in den VAE oder eine andere zuständige Behörde ausstellt; der Bevollmächtigte setzt lediglich um, was jedem Erben rechtlich zusteht.