Erstellung, Übersetzung und notarielle Beglaubigung von Vollmachten in den VAE+971 56 655 6645
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Private Vollmacht

Erbschaftsvollmacht in Dubai, VAE

Bestimmen Sie einen Vertreter, der Nachlass- und Erbschaftsverfahren in den VAE übernimmt, damit Erben im Ausland nicht für jeden Schritt bei Gericht, Bank oder Register anreisen müssen.

  • Klare, transparente Preise
  • Englisch und Arabisch
  • Begleitung von A bis Z
So funktioniert es

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Sagen Sie uns, was Sie brauchen. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Minuten.

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Private Vollmacht

Erbschaftsvollmacht im Überblick

Wenn Sie gesetzlicher Erbe von Vermögenswerten in Dubai oder einem anderen Emirat sind, können Sie mit einer Erbschaftsvollmacht eine Person bestimmen, die sich für Sie um das Nachlassverfahren kümmert. Sie ist unerlässlich, wenn Sie außerhalb der VAE leben und einen Vertreter benötigen, der den Erbschein und den gerichtlichen Nachlassbeschluss erwirkt, bevor der Nachlass aufgeteilt werden kann.

Erbfälle können mehrere Behörden und zahlreiche Termine umfassen, und eine Vollmacht kann für einen oder mehrere Erben gelten. Wir gestalten sie passend zum Nachlass, zu den beteiligten Erben und zum zuständigen Gericht; die unten aufgeführten Befugnisse sind Beispiele und keine vollständige Liste.

Befugnisse, die Sie übertragen können

  • Das Nachlassverfahren für den Erben führen
  • Anwälte zur Vertretung des Erben beauftragen
  • Den Erben vor Gericht vertreten
  • Den gerichtlichen Nachlassbeschluss erwirken
  • Den Erbschein beschaffen
  • Angelegenheiten mit Banken regeln, die Nachlasswerte verwahren
  • Immobilienübertragungen nach dem Erbfall abwickeln
  • Ansprüche des Erben einziehen und entgegennehmen

Transparente Preise

Pakete, die zu
Ihnen passen.

Einfache Festpreise ohne Überraschungen. Wählen Sie die Unterstützung, die zu Ihnen passt.

Standard
Beglaubigung vor Ort

Nur Entwurf

AED499
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Fertig innerhalb von 1 Werktag
  • Prüfung durch einen Experten vor der Unterschrift

*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.

Elite
Online-Beglaubigung

Online-Beglaubigung für Nicht-Einwohner

AED1,599
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Notarielle Online-Beglaubigung wird für Sie organisiert
  • Für 1 Vollmachtgeber ohne Wohnsitz in den VAE und 1 Bevollmächtigten
  • Inklusive 1 Vermögenswert (nur bei Spezialvollmachten)
  • Unbegrenzte Änderungen und Beratung, bis Ihre Vollmacht endgültig ist

Die angezeigten Preise sind Richtpreise und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung. Die Mehrwertsteuer sowie etwaige Behörden-, Notar- oder Gerichtsgebühren werden in Ihrem Angebot ausgewiesen.

Geschäftsbedingungen
  • Die Zahlung erfolgt vollständig vor Arbeitsbeginn.
  • Auf alle Gebühren fällt eine Mehrwertsteuer von 5 % an.
  • Bei Zahlung über einen Online-Zahlungslink kommt eine Bearbeitungsgebühr von 3 % hinzu.
  • Für jeden weiteren Vollmachtgeber berechnen wir 350 AED.
  • Für jeden weiteren Vermögenswert berechnen wir 350 AED.
  • Vollmachtgeber und Bevollmächtigte müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein; je nach Rechtsgeschäft können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die Preise gelten für Standardvollmachten. Für komplexe Fälle, zusätzliche Beteiligte und die Beglaubigung von im Ausland unterzeichneten Dokumenten erstellen wir ein gesondertes Angebot.

So funktioniert es

Vom ersten Anruf
bis zur Unterschrift.

In drei einfachen Schritten zu Ihrer Vollmacht in Dubai. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie beruhigt weitermachen können.

  1. 01Schritt 1

    Anliegen schildern

    Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und erhalten Sie ein individuelles Angebot.

  2. 02Schritt 2

    Entwurf & Übersetzung

    Ihr Dokument wird auf Englisch erstellt und ins Arabische übersetzt.

  3. 03Schritt 3

    Einfach beglaubigen

    Wir begleiten Sie bei der notariellen Beglaubigung – vor Ort oder sicher online.

Erbschaftsvollmacht

Erforderliche Unterlagen

Die Anforderungen können je nach Fall variieren. Wir bestätigen die genaue Liste vor dem Entwurf.

  • Reisepasskopie jedes Erben (Vollmachtgeber)
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID jedes Erben, falls vorhanden
  • Reisepasskopie des Bevollmächtigten
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Bevollmächtigten, falls vorhanden
  • Reisepasskopie des Verstorbenen
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Verstorbenen, falls vorhanden
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zum Verstorbenen
  • Liste der bekannten Vermögenswerte, falls vorhanden

Los geht’s

Ihre Vollmacht.
Erledigt.

Sparen Sie sich die Wege zu Kanzleien: Erstellen Sie Ihre Vollmacht bequem von zu Hause, komplett online und zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Sagen Sie uns, was Sie brauchen – wir antworten innerhalb weniger Minuten.

Lieber telefonieren?+971 56 655 6645

Staatliche Stellen

Vorbereitet für die
Behörden, auf die es ankommt.

Wir unterstützen Sie bei Verfahren vor den folgenden Behörden und erstellen jedes Dokument nach deren Anforderungen.

  • Dubai Courts
  • Dubai Land Department
  • Roads and Transport Authority
  • Außenministerium der VAE
  • Justizministerium der VAE
  • Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung der VAE
  • Abu Dhabi Judicial Department
  • DIFC Courts
  • Dubai Police

Die Namen und Logos der Behörden gehören den jeweiligen Behörden. MakeMyPOA.com ist ein unabhängiger Dienstleister, der mit keiner staatlichen Stelle verbunden ist und von keiner staatlichen Stelle unterstützt oder empfohlen wird.

Erbschaftsvollmacht

Ihre Fragen,
beantwortet.

Was ist eine Erbschaftsvollmacht in den VAE?

Es handelt sich um ein Rechtsdokument, mit dem eine Person Ihres Vertrauens – der Bevollmächtigte – in Erbschaftsangelegenheiten für einen gesetzlichen Erben handeln kann. Dazu können die Teilnahme an Gerichtsterminen, die Geltendmachung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, die Durchführung der Nachlassverteilung und der Umgang mit Behörden der VAE gehören.

Wann wird eine Erbschaftsvollmacht benötigt?

In der Regel dann, wenn ein Erbe außerhalb der VAE lebt oder Erbschaftsangelegenheiten nicht persönlich regeln kann. Besonders nützlich ist sie in Verfahren vor den Scharia-Gerichten, den Zivilgerichten oder der Nachlassabteilung der Dubai Courts.

Kann mein Bevollmächtigter geerbte Immobilien in den VAE beanspruchen?

Ja, sofern die Vollmacht den Bevollmächtigten ausdrücklich zu Immobiliengeschäften ermächtigt, etwa dazu, die geerbte Immobilie registrieren zu lassen, zu verkaufen, zu übertragen oder zu verwalten. Unklar formulierte Vollmachten werden von Gerichten und Grundbuchämtern abgelehnt.

Muss eine Erbschaftsvollmacht notariell beglaubigt und legalisiert werden?

Ja, das ist zwingend vorgeschrieben. Eine in den VAE unterzeichnete Vollmacht muss von einem Notar in den VAE notariell beglaubigt werden; das ist auch online möglich. Eine im Ausland unterzeichnete Vollmacht muss zunächst im Unterzeichnungsland notariell beglaubigt, dann von der dortigen Botschaft der VAE beglaubigt, vom MOFA, dem Außenministerium der VAE, legalisiert und anschließend von einem in den VAE zugelassenen juristischen Übersetzer ins Arabische übersetzt werden.

Kann eine Vollmacht mehrere Erben oder mehrere Vermögenswerte abdecken?

Ja, und mehrere Erben können denselben Vertreter bestellen. Entweder wird jeder Erbe in einer gemeinsamen Vollmacht eindeutig als Vollmachtgeber benannt, oder jeder Erbe unterzeichnet eine eigene Vollmacht. Außerdem müssen die Befugnisse des Bevollmächtigten für jeden Vermögenswert und jede Handlung genau festgelegt sein, da Gerichte oder Behörden unklare Formulierungen ablehnen können.

Entscheidet der Bevollmächtigte, wie das Vermögen aufgeteilt wird?

Nein. Der Bevollmächtigte kann den Anteil eines Erben nicht festlegen und wird nicht Eigentümer der Vermögenswerte. Der Nachlass wird gemäß dem Erbschein aufgeteilt, den das Gericht in den VAE oder eine andere zuständige Behörde ausstellt; der Bevollmächtigte setzt lediglich um, was jedem Erben rechtlich zusteht.

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