Erstellung, Übersetzung und notarielle Beglaubigung von Vollmachten in den VAE+971 56 655 6645
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Private Vollmacht

Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten in Dubai, VAE

Bevollmächtigen Sie einen Anwalt oder eine Vertrauensperson, Streitigkeiten um Ihre Immobilie in den VAE für Sie zu führen – von der Klageerhebung oder Verteidigung bis zur Teilnahme an Verhandlungen und dem Abschluss von Vergleichen.

  • Klare, transparente Preise
  • Englisch und Arabisch
  • Begleitung von A bis Z
So funktioniert es

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Sagen Sie uns, was Sie brauchen. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Minuten.

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Private Vollmacht

Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten im Überblick

Mit einer Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten können Sie eine Person bestimmen, die sich um Streitigkeiten rund um Ihre Immobilie in Dubai oder einem anderen Emirat kümmert – ob es um Miete, Räumung oder einen Bauträger geht. Ihr Bevollmächtigter kann Sie gegenüber Grundbuchämtern, Immobilienentwicklern, Versorgungsunternehmen und allen anderen beteiligten Stellen vertreten.

Streitigkeiten können sich hinziehen. Mit der Vollmacht kann Ihr Vertreter daher während des gesamten Verfahrens für Sie handeln und in Ihrem Namen auch Anwälte beauftragen. Wir stellen sicher, dass sie die konkrete Streitigkeit und den Ausschuss oder das Gericht abdeckt, vor dem sie verhandelt wird; die unten aufgeführten Befugnisse sind Beispiele und keine vollständige Liste.

Befugnisse, die Sie übertragen können

  • Die Streitigkeit für den oder die Eigentümer führen
  • Im Namen des Eigentümers Anwälte beauftragen
  • Streitverfahren einleiten, abwehren und weiterverfolgen
  • An Verhandlungen, Schiedsverfahren und Vergleichsgesprächen teilnehmen
  • Den Eigentümer gegenüber Behörden und Dritten vertreten
  • Amtliche Mitteilungen einreichen und entgegennehmen
  • Vergleiche aushandeln und unterzeichnen
  • Urteile und fällige Beträge einziehen oder vollstrecken

Transparente Preise

Pakete, die zu
Ihnen passen.

Einfache Festpreise ohne Überraschungen. Wählen Sie die Unterstützung, die zu Ihnen passt.

Standard
Beglaubigung vor Ort

Nur Entwurf

AED499
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Fertig innerhalb von 1 Werktag
  • Prüfung durch einen Experten vor der Unterschrift

*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.

Elite
Online-Beglaubigung

Online-Beglaubigung für Nicht-Einwohner

AED1,599
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Notarielle Online-Beglaubigung wird für Sie organisiert
  • Für 1 Vollmachtgeber ohne Wohnsitz in den VAE und 1 Bevollmächtigten
  • Inklusive 1 Vermögenswert (nur bei Spezialvollmachten)
  • Unbegrenzte Änderungen und Beratung, bis Ihre Vollmacht endgültig ist

Die angezeigten Preise sind Richtpreise und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung. Die Mehrwertsteuer sowie etwaige Behörden-, Notar- oder Gerichtsgebühren werden in Ihrem Angebot ausgewiesen.

Geschäftsbedingungen
  • Die Zahlung erfolgt vollständig vor Arbeitsbeginn.
  • Auf alle Gebühren fällt eine Mehrwertsteuer von 5 % an.
  • Bei Zahlung über einen Online-Zahlungslink kommt eine Bearbeitungsgebühr von 3 % hinzu.
  • Für jeden weiteren Vollmachtgeber berechnen wir 350 AED.
  • Für jeden weiteren Vermögenswert berechnen wir 350 AED.
  • Vollmachtgeber und Bevollmächtigte müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein; je nach Rechtsgeschäft können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die Preise gelten für Standardvollmachten. Für komplexe Fälle, zusätzliche Beteiligte und die Beglaubigung von im Ausland unterzeichneten Dokumenten erstellen wir ein gesondertes Angebot.

So funktioniert es

Vom ersten Anruf
bis zur Unterschrift.

In drei einfachen Schritten zu Ihrer Vollmacht in Dubai. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie beruhigt weitermachen können.

  1. 01Schritt 1

    Anliegen schildern

    Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und erhalten Sie ein individuelles Angebot.

  2. 02Schritt 2

    Entwurf & Übersetzung

    Ihr Dokument wird auf Englisch erstellt und ins Arabische übersetzt.

  3. 03Schritt 3

    Einfach beglaubigen

    Wir begleiten Sie bei der notariellen Beglaubigung – vor Ort oder sicher online.

Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten

Erforderliche Unterlagen

Die Anforderungen können je nach Fall variieren. Wir bestätigen die genaue Liste vor dem Entwurf.

  • Reisepasskopie des Vollmachtgebers
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Vollmachtgebers, falls vorhanden
  • Reisepasskopie des Bevollmächtigten
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Bevollmächtigten, falls vorhanden
  • Eigentumsurkunde der Immobilie
  • Mietvertrag, falls zutreffend
  • Erhaltene Mitteilungen oder Schriftwechsel

Los geht’s

Ihre Vollmacht.
Erledigt.

Sparen Sie sich die Wege zu Kanzleien: Erstellen Sie Ihre Vollmacht bequem von zu Hause, komplett online und zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Sagen Sie uns, was Sie brauchen – wir antworten innerhalb weniger Minuten.

Lieber telefonieren?+971 56 655 6645

Staatliche Stellen

Vorbereitet für die
Behörden, auf die es ankommt.

Wir unterstützen Sie bei Verfahren vor den folgenden Behörden und erstellen jedes Dokument nach deren Anforderungen.

  • Dubai Courts
  • Dubai Land Department
  • Roads and Transport Authority
  • Außenministerium der VAE
  • Justizministerium der VAE
  • Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung der VAE
  • Abu Dhabi Judicial Department
  • DIFC Courts
  • Dubai Police

Die Namen und Logos der Behörden gehören den jeweiligen Behörden. MakeMyPOA.com ist ein unabhängiger Dienstleister, der mit keiner staatlichen Stelle verbunden ist und von keiner staatlichen Stelle unterstützt oder empfohlen wird.

Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten

Ihre Fragen,
beantwortet.

Was deckt eine Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten ab?

Es handelt sich um ein Rechtsdokument, mit dem ein Vertreter – der Bevollmächtigte – in Rechtsangelegenheiten rund um Immobilien für Sie handeln kann. Dazu gehören die Erhebung einer Klage oder die Verteidigung dagegen, Verhandlungen und Vergleiche sowie die Abwicklung von Verwaltungsverfahren vor Behörden der VAE.

Wann benötige ich eine Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten?

Sie wird eingesetzt, wenn der Eigentümer oder eine andere betroffene Partei nicht persönlich an der Streitigkeit teilnehmen kann, etwa wegen Abwesenheit, Krankheit oder eines Wohnsitzes im Ausland. Sie kann auch Teil einer rechtlichen Strategie sein, bei der sich die Partei vor Gerichten oder Behörden der VAE vertreten lässt.

Welche Befugnisse sollte eine Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten enthalten?

Sie muss klare, konkrete Befugnisse erteilen, Immobilienansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, Anwälte zu beauftragen, an Gerichtsverhandlungen und Schiedsverfahren teilzunehmen, Schriftsätze, Vergleiche und andere Rechtsdokumente zu unterzeichnen sowie Urteile und Schiedssprüche einzuziehen oder zu vollstrecken. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen, denn die Gerichte der VAE verlangen konkrete Ermächtigungen.

Muss bereits ein Gerichtsverfahren laufen, damit ich diese Vollmacht erteilen kann?

Nein. Sie können sie vorsorglich für eine mögliche Streitigkeit oder für Verwaltungsschritte erteilen, nicht erst, wenn ein Verfahren bei Gericht anhängig ist. Sie muss jedoch ausdrücklich die rechtlichen Schritte abdecken, die Ihr Bevollmächtigter unternehmen soll.

Muss eine Vollmacht für Immobilienstreitigkeiten notariell beglaubigt und legalisiert werden?

Ja, beides ist zwingend erforderlich. In den VAE wird sie von einem Notar in den VAE notariell beglaubigt, persönlich oder online. Wird sie im Ausland unterzeichnet, muss sie zunächst in diesem Land notariell beglaubigt, dann von der dortigen Botschaft der VAE und nach Eingang in den VAE erneut vom MOFA, dem Außenministerium der VAE, beglaubigt werden; außerdem ist eine juristische Übersetzung ins Arabische erforderlich.

Kann eine Vollmacht mehrere Immobilien oder Streitigkeiten abdecken?

Ja, sofern jede Immobilie anhand von Grundstücksnummer, Eigentumsurkunde und Lage eindeutig bezeichnet ist und die Befugnisse Ihres Bevollmächtigten für jede Streitigkeit festgelegt sind. Die Gerichte der VAE können eine zu vage oder zu weit gefasste Vollmacht ablehnen.

Muss ich selbst an den Verhandlungen teilnehmen?

In der Regel nicht. Sowohl Vermieter als auch Mieter können sich normalerweise durch einen Anwalt oder eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Muss mein Vertreter Anwalt sein?

Nicht immer. Manche Ausschüsse akzeptieren einen bevollmächtigten Vertreter, während für Gerichtsverfahren ein zugelassener Anwalt erforderlich sein kann.

Kann die Vollmacht auch Vergleichsverhandlungen abdecken?

Ja. Sie können Ihrem Vertreter erlauben, einen Vergleich auszuhandeln und zu unterzeichnen, oder vorab Ihre Zustimmung verlangen.

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