Erstellung, Übersetzung und notarielle Beglaubigung von Vollmachten in den VAE+971 56 655 6645
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Geschäftsvollmacht

Vollmacht für den Anteilsverkauf in Dubai, VAE

Lassen Sie einen Vertreter Ihre Anteile an einem Unternehmen in den VAE verkaufen und die Übertragung abschließen – auch wenn Sie nicht im Land sind.

  • Klare, transparente Preise
  • Englisch und Arabisch
  • Begleitung von A bis Z
So funktioniert es

Sofort ein Angebot erhalten

Sagen Sie uns, was Sie brauchen. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung

Geschäftsvollmacht

Vollmacht für den Anteilsverkauf im Überblick

Mit einer Vollmacht für den Anteilsverkauf kann ein Gesellschafter einer anderen Person die Befugnis erteilen, seine Gesellschaftsanteile in Dubai oder an einem anderen Ort in den VAE zu verkaufen und zu übertragen. Sie wird in der Regel erteilt, wenn der Gesellschafter nicht im Land sein kann, um die Formalitäten von Verkauf und Übertragung zu erledigen.

Die Übertragung muss in der Regel vor einem Notar unterzeichnet und bei der Lizenzbehörde eingetragen werden. Wir stellen sicher, dass die Vollmacht die Anteile eindeutig bezeichnet und etwaige Bedingungen für den Verkauf festlegt; die unten aufgeführten Befugnisse können bei Bedarf erweitert werden.

Befugnisse, die Sie übertragen können

  • Den Anteilsverkaufs- und den Anteilsübertragungsvertrag unterzeichnen
  • Gesellschaftsvertrag (MoA), Satzung (AoA) und andere geänderte Unternehmensdokumente unterzeichnen
  • Für Sie an Gesellschafterversammlungen teilnehmen
  • Sie gegenüber den zuständigen Behörden vertreten
  • Termine beim Notar und bei der Lizenzbehörde wahrnehmen
  • Den Verkaufspreis entgegennehmen
  • Bei Bedarf von Funktionen im Unternehmen zurücktreten

Transparente Preise

Pakete, die zu
Ihnen passen.

Einfache Festpreise ohne Überraschungen. Wählen Sie die Unterstützung, die zu Ihnen passt.

Standard
Beglaubigung vor Ort

Nur Entwurf

AED499
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Fertig innerhalb von 1 Werktag
  • Prüfung durch einen Experten vor der Unterschrift

*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.

Elite
Online-Beglaubigung

Online-Beglaubigung für Nicht-Einwohner

AED1,599
  • Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
  • Notarielle Online-Beglaubigung wird für Sie organisiert
  • Für 1 Vollmachtgeber ohne Wohnsitz in den VAE und 1 Bevollmächtigten
  • Inklusive 1 Vermögenswert (nur bei Spezialvollmachten)
  • Unbegrenzte Änderungen und Beratung, bis Ihre Vollmacht endgültig ist

Die angezeigten Preise sind Richtpreise und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung. Die Mehrwertsteuer sowie etwaige Behörden-, Notar- oder Gerichtsgebühren werden in Ihrem Angebot ausgewiesen.

Geschäftsbedingungen
  • Die Zahlung erfolgt vollständig vor Arbeitsbeginn.
  • Auf alle Gebühren fällt eine Mehrwertsteuer von 5 % an.
  • Bei Zahlung über einen Online-Zahlungslink kommt eine Bearbeitungsgebühr von 3 % hinzu.
  • Für jeden weiteren Vollmachtgeber berechnen wir 350 AED.
  • Für jeden weiteren Vermögenswert berechnen wir 350 AED.
  • Vollmachtgeber und Bevollmächtigte müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein; je nach Rechtsgeschäft können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die Preise gelten für Standardvollmachten. Für komplexe Fälle, zusätzliche Beteiligte und die Beglaubigung von im Ausland unterzeichneten Dokumenten erstellen wir ein gesondertes Angebot.

So funktioniert es

Vom ersten Anruf
bis zur Unterschrift.

In drei einfachen Schritten zu Ihrer Vollmacht in Dubai. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie beruhigt weitermachen können.

  1. 01Schritt 1

    Anliegen schildern

    Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und erhalten Sie ein individuelles Angebot.

  2. 02Schritt 2

    Entwurf & Übersetzung

    Ihr Dokument wird auf Englisch erstellt und ins Arabische übersetzt.

  3. 03Schritt 3

    Einfach beglaubigen

    Wir begleiten Sie bei der notariellen Beglaubigung – vor Ort oder sicher online.

Vollmacht für den Anteilsverkauf

Erforderliche Unterlagen

Die Anforderungen können je nach Fall variieren. Wir bestätigen die genaue Liste vor dem Entwurf.

  • Reisepasskopie des Vollmachtgebers (Verkäufer)
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Vollmachtgebers, falls vorhanden
  • Reisepasskopie des Bevollmächtigten
  • Kopie des Aufenthaltsvisums oder der Emirates ID des Bevollmächtigten, falls vorhanden
  • Kopie der Gewerbelizenz des Unternehmens
  • Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association, MoA)
  • Satzung (Articles of Association, AoA)
  • Angaben zum Käufer und vereinbarte Bedingungen

Los geht’s

Ihre Vollmacht.
Erledigt.

Sparen Sie sich die Wege zu Kanzleien: Erstellen Sie Ihre Vollmacht bequem von zu Hause, komplett online und zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Sagen Sie uns, was Sie brauchen – wir antworten innerhalb weniger Minuten.

Lieber telefonieren?+971 56 655 6645

Staatliche Stellen

Vorbereitet für die
Behörden, auf die es ankommt.

Wir unterstützen Sie bei Verfahren vor den folgenden Behörden und erstellen jedes Dokument nach deren Anforderungen.

  • Dubai Courts
  • Dubai Land Department
  • Roads and Transport Authority
  • Außenministerium der VAE
  • Justizministerium der VAE
  • Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung der VAE
  • Abu Dhabi Judicial Department
  • DIFC Courts
  • Dubai Police

Die Namen und Logos der Behörden gehören den jeweiligen Behörden. MakeMyPOA.com ist ein unabhängiger Dienstleister, der mit keiner staatlichen Stelle verbunden ist und von keiner staatlichen Stelle unterstützt oder empfohlen wird.

Vollmacht für den Anteilsverkauf

Ihre Fragen,
beantwortet.

Was ist eine Vollmacht für den Anteilsverkauf?

Es handelt sich um ein Rechtsdokument, mit dem ein von Ihnen gewählter Vertreter Ihre Gesellschaftsanteile für Sie verkaufen kann. Sie wird häufig genutzt, wenn der Gesellschafter bei der Übertragung nicht persönlich anwesend sein kann.

Kann ich die Vollmacht auf einen einzigen Verkauf beschränken?

Ja. Sie können sie auf ein bestimmtes Unternehmen, einen bestimmten Käufer und eine festgelegte Anzahl von Anteilen beschränken. So kann Ihr Bevollmächtigter nicht über dieses eine Geschäft hinausgehen, und das Missbrauchsrisiko sinkt.

Akzeptieren alle Lizenzbehörden in den VAE eine Vollmacht für den Anteilsverkauf?

Die meisten ja, doch jede hat eigene Regeln. So erwarten beispielsweise das DED und viele Freizonen, dass die Vollmacht die Behörde benennt, und müssen den Entwurf unter Umständen vorab genehmigen. Am besten klären Sie dies mit der zuständigen Behörde.

Welche Angaben sollte die Vollmacht enthalten?

Damit sie nicht abgelehnt wird, sollte sie Namen und Lizenznummer des Unternehmens, Namen und Angaben des Käufers, Anzahl und Wert der Anteile sowie die genau erteilten Befugnisse nennen, etwa die Unterzeichnung des Kaufvertrags, die Einreichung von Formularen und die Änderung der Lizenz.

Kann ich die Vollmacht von außerhalb der VAE erteilen?

Ja. Lassen Sie sie in Ihrem Heimatland notariell beglaubigen und von der Botschaft der VAE beglaubigen; anschließend folgen die Legalisierung beim Außenministerium der VAE und eine amtliche Übersetzung ins Arabische, die in den VAE angefertigt wird. Rechtsgültig ist die Vollmacht erst, wenn alle diese Schritte abgeschlossen sind.

Kann ich einen Mindestverkaufspreis festlegen?

Ja. Sie können einen Mindestpreis oder andere Bedingungen festlegen, an die sich Ihr Vertreter halten muss.

Kann die Vollmacht auch meinen Rücktritt als Geschäftsführer abdecken?

Ja, wenn Sie Geschäftsführer sind und im Zuge des Verkaufs zurücktreten möchten.

Ist der Verkauf auch ohne meine eigene Unterschrift wirksam?

Ja, wenn Ihr Vertreter auf Grundlage einer gültigen Vollmacht unterzeichnet, die den Verkauf abdeckt.

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