Nur Entwurf
- Zweisprachiger Entwurf auf Englisch und Arabisch
- Fertig innerhalb von 1 Werktag
- Prüfung durch einen Experten vor der Unterschrift
*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.
Geschäftsvollmacht
Lassen Sie einen Vertreter Ihre Anteile an einem Unternehmen in den VAE verkaufen und die Übertragung abschließen – auch wenn Sie nicht im Land sind.
Geschäftsvollmacht
Mit einer Vollmacht für den Anteilsverkauf kann ein Gesellschafter einer anderen Person die Befugnis erteilen, seine Gesellschaftsanteile in Dubai oder an einem anderen Ort in den VAE zu verkaufen und zu übertragen. Sie wird in der Regel erteilt, wenn der Gesellschafter nicht im Land sein kann, um die Formalitäten von Verkauf und Übertragung zu erledigen.
Die Übertragung muss in der Regel vor einem Notar unterzeichnet und bei der Lizenzbehörde eingetragen werden. Wir stellen sicher, dass die Vollmacht die Anteile eindeutig bezeichnet und etwaige Bedingungen für den Verkauf festlegt; die unten aufgeführten Befugnisse können bei Bedarf erweitert werden.
Transparente Preise
Einfache Festpreise ohne Überraschungen. Wählen Sie die Unterstützung, die zu Ihnen passt.
Nur Entwurf
*Bei der Unterzeichnung zahlen Sie beim Notar eine Behördengebühr von 167 AED.
Online-Beglaubigung für Einwohner der VAE
Online-Beglaubigung für Nicht-Einwohner
Die angezeigten Preise sind Richtpreise und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung. Die Mehrwertsteuer sowie etwaige Behörden-, Notar- oder Gerichtsgebühren werden in Ihrem Angebot ausgewiesen.
Die Preise gelten für Standardvollmachten. Für komplexe Fälle, zusätzliche Beteiligte und die Beglaubigung von im Ausland unterzeichneten Dokumenten erstellen wir ein gesondertes Angebot.
So funktioniert es
In drei einfachen Schritten zu Ihrer Vollmacht in Dubai. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie beruhigt weitermachen können.
Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ihr Dokument wird auf Englisch erstellt und ins Arabische übersetzt.
Wir begleiten Sie bei der notariellen Beglaubigung – vor Ort oder sicher online.
Vollmacht für den Anteilsverkauf
Die Anforderungen können je nach Fall variieren. Wir bestätigen die genaue Liste vor dem Entwurf.
Los geht’s
Sparen Sie sich die Wege zu Kanzleien: Erstellen Sie Ihre Vollmacht bequem von zu Hause, komplett online und zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Sagen Sie uns, was Sie brauchen – wir antworten innerhalb weniger Minuten.
Vollmacht für den Anteilsverkauf
Es handelt sich um ein Rechtsdokument, mit dem ein von Ihnen gewählter Vertreter Ihre Gesellschaftsanteile für Sie verkaufen kann. Sie wird häufig genutzt, wenn der Gesellschafter bei der Übertragung nicht persönlich anwesend sein kann.
Ja. Sie können sie auf ein bestimmtes Unternehmen, einen bestimmten Käufer und eine festgelegte Anzahl von Anteilen beschränken. So kann Ihr Bevollmächtigter nicht über dieses eine Geschäft hinausgehen, und das Missbrauchsrisiko sinkt.
Die meisten ja, doch jede hat eigene Regeln. So erwarten beispielsweise das DED und viele Freizonen, dass die Vollmacht die Behörde benennt, und müssen den Entwurf unter Umständen vorab genehmigen. Am besten klären Sie dies mit der zuständigen Behörde.
Damit sie nicht abgelehnt wird, sollte sie Namen und Lizenznummer des Unternehmens, Namen und Angaben des Käufers, Anzahl und Wert der Anteile sowie die genau erteilten Befugnisse nennen, etwa die Unterzeichnung des Kaufvertrags, die Einreichung von Formularen und die Änderung der Lizenz.
Ja. Lassen Sie sie in Ihrem Heimatland notariell beglaubigen und von der Botschaft der VAE beglaubigen; anschließend folgen die Legalisierung beim Außenministerium der VAE und eine amtliche Übersetzung ins Arabische, die in den VAE angefertigt wird. Rechtsgültig ist die Vollmacht erst, wenn alle diese Schritte abgeschlossen sind.
Ja. Sie können einen Mindestpreis oder andere Bedingungen festlegen, an die sich Ihr Vertreter halten muss.
Ja, wenn Sie Geschäftsführer sind und im Zuge des Verkaufs zurücktreten möchten.
Ja, wenn Ihr Vertreter auf Grundlage einer gültigen Vollmacht unterzeichnet, die den Verkauf abdeckt.